Bachstrasse 15
5001
Aarau, AG
Telefono: 062 835 29 30
Fax:
Categoria: Ambulatoriale
Specializzazione per:
Droghe illegali
Lingue: Tedesco
Età: min. 0 - max. 100
Offerte
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen oder Dritte vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
Servizio di segnalazione (art. 3c LStup)
Gruppi bersaglio
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
Supporto giuridico / Finanziamento
Nome del supporto giuridico:
Kanton Aargau
Autorizzazione del Cantone o del comune
Finanziamento:
Cantone
Cantone
Certificato/i di qualità:
- nessuno -
Certificatori: - nessuno -
Certificatori: - nessuno -