Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Specializzazione
- Droghe illegali
Lingue
- Tedesco
Offerta
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit (drohenden) suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft die Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art.19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
- Servizio di segnalazione (art. 3c LStup)
A chi si rivolge l’offerta?
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
- Adulti (a partire da 18 anni)
L’offerta si rivolge alle persone residenti nei seguenti comuni
- Tutti i comuni del Canton Argovia
Altre informazioni
Supporto giuridico
Kanton Aargau
- Autorizzazione del Cantone/comune
Certificato di qualità
- Nessun certificato
Certificatore
- Nessun certificatore