Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West
Meldestelle nach Artikel 3c BetmG
Specializzazione
- Droghe illegali
Lingue
- Tedesco
Offerta
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.
- Servizio di segnalazione (art. 3c LStup)
A chi si rivolge l’offerta?
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.
- Adulti (a partire da 18 anni)
L’offerta si rivolge alle persone residenti nei seguenti comuni
- Tutti i comuni del Canton Berna
Altre informazioni
Supporto giuridico
Kanton Bern
- Autorizzazione del Cantone/comune
Certificato di qualità
- Nessun certificato
Certificatore
- Nessun certificatore